Statuten

Hier findest du unsere Statuten

Statuten des Vereins «EMASHIE>>

Name und Sitz

Unter dem Namen EMASHIE besteht ein Verein im Sinne von Art.GO ff. ZGB mit Sitz in Freienwil/ AG.

Zweck

Der Verein bezweckt den Bau, das Führen, den Betrieb und den Unterhalt der sich im Bau befindenden Schule von Adam ISSAH in Accra/Ghana.

Mittel

Zur Verfolgung des Vereinszwecks verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder, welche jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt werden. Die Finanzierung des Baus der Schule soll nebst dank Vereinsmitgliederbeiträgen mit Spenden
sichergestellt werden.

Mitgliedschaft

Aktivmitglied mit Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person
werden, die ein Interesse am Vereinszweck hat.
Passivmitglied ohne Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person werden, die ein Interesse am Vereinszweck hat.
Aufnahmegesuche sind an den Präsidenten/die Präsidentin zu richten. Über 􀀆ie
Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung.

Austritt und Ausschluss

Ein Vereinsaustritt ist jederzeit auf das Ende eines Jahres möglich. Das
Austrittsschreiben muss eingeschrieben an den Präsidenten gerichtet werden bis zum
31. Oktober.
Ein Mitglied kann jederzeit ohne Grundangabe aus dem Verein ausgeschlosstjn
werden. Der Vorstand fällt den Ausschussentscheid; das Mitglied kann den
Ausschlussentscheid an die Generalversammlung weiterziehen

Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:
a) Die Generalversammlung
b) Der Vorstand
c) Die Rechnungsrevisoren

Die Generalversammlung

Das oberste Organ des Vereins  ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich statt.
Zur Generalversammlung werden die Mitglieder 3 Wochen zum Voraus schriftlich eingeladen unter Beilage der Traktanden liste.
Die Generalversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben:
a) Wahl beziehungsweise Abwahl des Vorstandes, sowie der Rechnungsrevisionen
b) Festsetzung und Änderung der Statuten
c) Abnahme der Jahresrechnung und des Revisoren Berichts
d) Beschluss über das Jahresbudget
e) Festsetzung des Mitgliederbeitrags
f) Behandlung der Ausschlussrekurse
An der Generalversammlung besitzt jedes Aktivmitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr. Passivmitglieder werden zur Generalversammlung eingeladen, besitzen jedoch kein Stimmrecht.

Der Vorstand

Der Vorstand  besteht aus 5 Personen und vertritt den Verein nach außen und führt die laufenden Geschäfte und ist immer bis zur nächsten Generalversammlung für ein Jahr gewählt.

Die Revisoren

Der Verein ist  nicht dazu verpflichtet eine Revision durchzuführen, da er die 9rei Grundvoraussetzungen nicht erfüllt. Die Generalversammlung wählt jährlich zwei Rechnungsrevisoren, welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen.

Unterschriften

Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des Präsidenten zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.

Haftung

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Statutenänderungen

Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn drei Viertel der anwesenden Mitglieder dem Änderungsvorschlag zustimmen.

Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kam beschlossen werden, wenn drei Viertel aller Mitglieder an der Generalversammlung teilnehmen. Das Quorum beträgt 75%. Nehmen weniger als drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist
innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser
Versammlung kann der Verein auch dann mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden, wenn weniger als drei Viertel der Mitglieder anwesend sind. Bei einer Auflösµng des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine Institution, welche den gleichen ocler einen ähnlichen Zweck verfolgt.

Inkrafttreten

Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 11.8.2023 angenommen
worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.
Freienwil, 11.8.2023